Impressum
Vanessa Riphaus, Berliner Str. 19, 59379 Selm
+49 (0) 1602742704
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Alle gezeigten Bilder wurden mit dem Einverständnis der abgebildeten Personen veröffentlicht.
Alle gezeigten Bilder unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne vorheriges Einverständnis verwendet, kopiert oder bearbeitet werden.
Die Bilder von mir wurden von Benjamin Wohlert geschossen.
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Steuer IdNr: 69823804755
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AGB
1.Allgemeines
1.Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
2.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
3.Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4.Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar-und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
5.Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos machen. Der Auftragnehmer gibt den Gästen des Auftraggebers Möglichkeit selber Fotos zu machen.
6.Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
7.Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind, ab einer Auftragsdauer von mehr als 5 Stunden, angemessene Pausen inkl. Verpflegung und Getränke zu gewähren.
8.Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer für ca. 3 Monate. Die Bilder des Brautpaares stehen 28 Tage zum downloaden in der Online-Galerie bereit, nach Ablauf dieser Frist wird die Galerie unwiederruflich gelöscht und kann nicht wieder hergestellt werden! Das Brautpaar muss seine Bilder, unaufgefordert innerhalb dieser Zeit selbstständig, herunterladen.
2.Eigenwerbung
1.Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
2.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
3.Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Facebook, Instagram, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
3. Honorare
1.Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Terminreservierungspauschale von 1/3 des Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen, nach Vertragsunterzeichnung in bar oder per Überweisung fällig, mit bezahlen der Terminreservierungspauschale gilt der Vertrag, auch ohne Unterzeichnung des Auftraggebers, mit allen Bedingungen als akzeptiert! Das vereinbarte Rest-Honorar des Auftragnehmers ist spätestens 7 Tage nach der Trauung in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
2.Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.
4.Rabatte und Terminreservierungspauschalen sind Anlassbezogen. Sie können nicht ausgezahlt oder für anderweitige Shootings kombiniert oder verwendet werden. Auch auf andere Verträge oder Personen sind sie nicht übertragbar.
5.Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6.Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch den Auftraggebers, wird ein Honorar oben genannter Stundensatz für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
7.Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen wie Starkregen und Unwetter, so kann der Auftragnehmer eine den oben genannter Stundensatz für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin /Vertrag zurück z.B wegen Trennung vom Partner, Coronabedingte Versammlungsverbote, Krankheit oder ohne Angaben von Gründen, kann zeitnah, innerhalb von 3 Monaten, ein neuer Ausweichtermin gefunden werden an dem der Auftragnehmer noch zur Verfügung steht. Steht der Auftragnehmer am Ausweichtermin nicht mehr zur Verfügung, da er an diesem Tag bereits für z.B. eine andere Hochzeit gebucht wurde, so ist der Auftragnehmer nicht dazu verpflichtet die Terminreservierungspauschale zurück zu zahlen. Bereits gezahlte Terminreservierungspauschalen werden bei Vetragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B abgesagte/verschobene Hochzeit, Trennung, Coronaneurungen/Regeln, Krankheit, Tod,Versammlungsverbote, Lockdown oder ohne Angabe von Gründen) nicht erstattet !
Bei einem kurzfristigen Rücktritt, bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin, ist eine Stornogebühr in Höhe von 70% der vereinbarten Gesammtsumme, zu bezahlen.
4. Reisekosten, sonstige Kosten
1.Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,90 €, oder Pauschal je Stunde Fahrtzeit 100,- €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
5. Haftung
1.Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von nahen Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Coronaerkrannkung, Quarantäne,Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, verpflichtet sich dieser die vom Auftraggeber gezahlte Terminreservierungspauschale, innerhalb von 14 Tagen, zurück zu zahlen. Eventuelle Mehrkosten die durch den Ausfall des Auftragnehmers entstehen, z.B durch das beauftragen eines Ersatzfotografen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
2.Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten sowie bei einem technischen Defekt der Ausrüstung (Kamera, Blitz ect.), am Auftragstag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen.
Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3.Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
4.Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
5.Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6.Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
7.Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
6. Nebenpflichten
1.Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
7. Datenschutz
1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Genaue/Ausführliche Datenschutzerklärung kann der Website motte-karotte-fotografie.de entnommen werden.
8. Gutscheine
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1.Diese AGB gelten für alle von Motte-Karotte Fotografie ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann den ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.
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2.Käufer: Käufer ist derjenige, der einen Wertgutschein für ein Foto-Shooting über Motte-Karotte Fotografie kauft.
Einlöser: Einlöser ist, wer als berechtigter Gutscheininhaber mit dem jeweiligen Gutscheinnummer (unten links) die Leistung einlöst.
Wertgutschein: Wertgutscheine sind solche Gutscheine, die einen bezifferten Betrag in EURO ausweisen.
Shootinggutscheine ohne Werteintrag: Shootinggutscheine sind solche Gutscheine, die ein gewünschtes Paket Namentlich eingetragen haben (ohne Wertangabe), z.B. "Familienshooting". Sollte sich das auf dem Gutschein angegebene Shooting, ohne Werteintrag, in der Zwischenzeit preislich erhöht haben, so muss der Einlöser die Differenz dazu zahlen.
Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum, der Einlöser hat 1 Jahr Zeit einen Termin für ein Shooting zu vereinbaren, nach ablauf des dieses Zeitraums ist der Gutschein ungültig!
Geschenkgutschein: entspricht Wertgutschein.
Shootinggutschein: entspricht namentlich genanntem Paket, inkl. aller damit verbundenen Bedingungen.
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3. Sollte sich das auf dem Gutschein angegebene Shooting, ohne Werteintrag, in der Zwischenzeit preislich erhöht haben, so muss der Einlöser die Differenz dazu zahlen.
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4. Zu jedem über einen Gutschein gebuchtem Paket, gelten die angegebenen Shooting/Paket Bedingungen für z.B. Anzahl der Bilder, Dauer des Shootings, Personenanzahl ect.
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9. Schlussbestimmungen
1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und
Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten,
tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des
Auftragnehmers.
2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Diese AGBgelten ab dem 01.01.2024. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.
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